Mais, lies and video-tapes – Polizei-Armee zur freien Verfügung Juni 22, 2007
Posted by etiennerheindahlen in Abgeordnete, Berlin, Bundesrat, Bundestag, Bundesverteidigungsministerium, Bundeswehr, Demonstrationen, G 8, Genmais, Gesellschaft, Grundgesetz, Heiligendamm, Innenausschuß, Innere Sicherheit, Journalismus, Jung, Luftwaffe, Netzwerk Recherche, Objektschutz, Politik, Reddelich, Terroristen, Tiefflüge, Tornado, Tornados, Verfassung.add a comment
Der beste Schutz vor Luftangriffen besteht darin, die Flugzeuge gar nicht erst in die Nähe ihres Zielobjekts vordringen zu lassen. Doch obwohl sich der einstige Obergefreite und Offiziers-Anwärter Franz-Josef Jung als Geschützführer a.D. des Flugabwehr-Bataillons in Lorch am Rhein mit den Grundlagen der Luftverteidigung auskennen müsste, scheint er sich als jetziger Verteidigungsminister wohl der politischen Lufthoheit wohl etwas zu sicher gewesen zu sein. Im Innenausschuss des Bundestages musste am Mittwoch Staatssekretär Christian Schmidt eingestehen, dass im Rahmen hoheitlicher „Amtshilfe“ nicht nur das Camp der G 8-Kritiker in Reddelich sowie drei andere Zeltplätze von Luftwaffen-„Tornados“ fotografiert wurden – sondern auch zwei „Fennek“-Spähpanzer eine Genmais-Anlage bei Heiligendamm überwachten.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,489914,00.html
Obwohl die detaillierte Anfrage auf „Amtshilfe“ durch see-, luft- und landgestützte Kräfte der Bundeswehr durch das Land Mecklenburg-Vorpommern bei Offiziersanwärter a.D. Jung am 13. Mai eingegangen war, berichtete ein BMVg-Vertreter am 23. Mai auf Anfrage im Bundestag lediglich von „ausschließlich Transportaufgaben“, mit der die Bundeswehr im Rahmen „technischer Amtshilfe“ die Innenbehörden unterstützen werde. Jetzt klagen die Grünen, das Parlament sei „belogen worden und zwar ganz bewusst“.
In Mecklenburg-Vorpommern wird auf 238 Hektar Gen-Mais angebaut – mit Ausnahme der Versuchsflächen der „Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen“ (BAZ) bei Groß Lüsewitz http://www.bafz.de/baz2006V4/index.php?id=52 werden die von Umweltschützern kritisierten Freiflächen von privaten Betrieben unterhalten. In der Begründung für den Einsatz der insgesamt elf Spähpanzer „Fennek“ des Augustdorfer Aufklärungs-Bataillons 210 hatte das Verteidigungsministerium erklärt, es handele sich um „technische Amtshilfe“, wie sie unter bestimmten Voraussetzungen durch Artikel 35 des Grundgesetzes gedeckt wird. Jetzt stellt sich heraus, dass zwei „Fennek“-Trupps mit ihren Wärmebild-Kameras zur Überwachung von Genmais-Feldern eingesetzt wurden.
Bereits im Dezember 2001 hatten die Bundesländer Bayern und Sachsen im Bundesrat mit einem Änderungsantrag den Einsatz der Bundeswehr auf dem Gebiet der Bundesrepublik gemäß Artikel 35 erweitern wollen.Kern: künftig sollten die Streitkräfte nicht nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall oder im Fall des inneren Notstands (gemäß Artikel 87a GG) die Polizei entlasten. Vielmehr auch in Situationen, in denen die Polizei von Bund und Ländern aufgrund einer Vielzahl an gefährdeten Objekten entlastet werden muß oder aufgrund der Art der Gefährdung die „besonderen Fähigkeiten und Mittel der Streitkräfte benötigt werden“. Nur wenige Wochen nach den Anschlägen des 11. September bezogen sich die Beckstein und sein sächsischer Amtskollege insbesondere auf mögliche Attacken aus der Luft, wollten aber mit dem geänderten Grundgesetz neben dem Einsatz von Transport-, Sanitäts und ABC-Abwehrkomponenten auch den Einsatz „von Panzerfahrzeugen und dergleichen“ ermöglichen. Der Antrag scheiterte im Bundesrat. http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/BBD993-01.pdf
Unabhängig von der Fragwürdigkeit, ob die Flächenüberwachung von Anfahrt-Strassen zum G 8-Gipfel nicht durch die mit Infrarot-/Wärmebildkameras ausgerüsteten mobilen Einheiten von Bundespolizei und Zoll hinreichend gewährleistet wäre: stellen Genmais-Felder wirklich Objekte dar, die unter die Definition der durch die Exekutive schützenswerte Objekte fallen. Die Sicherheit von Liegenschaften und Anlagen im Besitz von Privatpersonen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen obliegt dem Eigentümer -Atomkraftwerke bestimmte Telekommunikationseinrichtungen können eine Ausnahme darstellen. Was also haben Polizei oder gar Bundeswehr mit dem Schutz von Genmais-Feldern zu tun? Umso skurriler vor dem Hintergrund, dass seit Jahren das BMVg den Schutz eigener Objekte und Liegenschaften massiv privatisiert hat und Bundeswehr-Kasernen von zivilen Wachfirmen sichern lässt.
So waren durchaus Versuchsflächen mit erbgutveränderten Pflanzen durchaus im Vorfeld der G 8-Aktionen ins Visier der Aktivisten geraten http://www.deu.anarchopedia.org/index.php/G8-Aktionskarte – etwaige Hinweise auf geplante Straftaten (Sachbeschädigungen etc.) hätten allerdings Ermittlungen der Länderpolizei Mecklenburg-Vorpommerns nach sich ziehen können, aber keinesfalls präventiven Objektschutz durch Polizei oder Kräfte der Bundeswehr. Selbst w e n n der freistaatliche (!) Vorstoss aus dem Jahr 2001 oder die späteren „Initiativen“ von Innenminister Schäuble zugunsten von Bundeswehr-Einsätzen im Inneren Erfolg gehabt hätten, wären Spähpanzer zum Schutz von Gen-Feldern rechtlich wohl eher unmöglich.
Genauso unmöglich wie die vom BMVg eingeräumten insgesamt sechs „Fotosessions“ von Luftwaffe-„Tornados“ über Reddelich sowie weiteren Camps der G 8-Kritiker. Staatssekretär Schmidt betonte, eine Kommissarin der einsatzleitenden „Kavala“ hätte sich bei der Luftwaffe die benötigten Abzüge der Camp-Schnappschüsse abgeholt, auf denen keine Details von Menschen oder Autokennzeichen erkennbar gewesen wären. Interessanterweise hatte das Ministerium noch vor wenigen Tagen behauptet, die Camps seien nicht Ziele der „Aufklärungs-Mission“ der Kampfjets gewesen. Es stellt sich die Frage, ob die Auflösung der „Tornado“-Bilder so miserabel war, dass Details am Boden nicht erkennbar waren. Oder ob die Soldaten der Luftbildauswertung zum Schutz des Rechts am eigenen Bild bzw. der Privatsphäre und weiterer Grund- und Bürgerrechte identifizierbare Gesichter und Kennzeichen anonymisiert haben, bevor die Abzüge der Polizistin übergeben wurden. Spannend wäre für Parlamentarier und Öffentlichkeit, wenn die Videos bzw. Luftaufnahmen der „Tornado“-Aufklärer im unbearbeiteten Original vorgelegt werden würden. Schliesslich hat die Öffentlichkeit diese kostspieligen Foto-Ausflüge ja mit Steuermitteln bezahlt.
An dieser Stelle haben sich schon jetzt so viele Fragen ergeben, dass die Suche nach Antworten eindeutig eine lohnenswerte Aufgabe für die geschätzten KollegInnen des „Netzwerk Recherche“ http://www.netzwerkrecherche.de (…Leyendecker hilf…!) darstellen würden. Da ich aber – weder in diesem Blog noch aktuell für auftraggebende Medienunternehmen – für eine solch intensive und objektive Recherche die notwendige Zeit aufbringen kann und will…bleibt es wohl doch nur der geringen Zahl an motivierten Volksvertretern in den Parlamenten überlassen, die allerdings demokratieerhaltenden und somit staatstragenden Antworten aufzuklären. Jenseits parteipolitischer Taktik und diesseits des Bürgerrechts auf Transparenz und Information.
„Tornado“-Fotosession: Gibt Ministerium illegale Flugbewegungen zu ? Juni 19, 2007
Posted by etiennerheindahlen in Abgeordnete, Berlin, Bundesverteidigungsministerium, Bundeswehr, Demonstrationen, G 8, Gesellschaft, Grundgesetz, Hauptstadt, Heiligendamm, Innere Sicherheit, Journalismus, Jung, Luftrecht, Luftwaffe, Medien, Politik, Reddelich, Tiefflüge, Tornado, Tornados, Web 2.0.2 comments
Es ähnelt immer mehr einer erzwungenen Landung auf der Rollbahn der Tatsachen: mindestens einer der beiden Luftwaffe-„Tornados“, die im Rahmen einer umstrittenen Aufklärungs-Mission vor dem G 8-Gipfel das Camp der Demonstranten in Reddelich überflogen, hat die in Friedenszeiten gültige Mindestflughöhe von 150 Metern unterschritten. Zumindest will das SpOn http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,489492,00.html erfahren haben.
Die Auswertung der Flugschreiber habe ergeben, daß die Besatzungen sogar eine akustische Warnung ignoriert hätten. Während das Ministerium dem „Spiegel“ gegenüber diese Details nicht kommentieren wollte, sollen die Bundestagsabgeordneten morgen entsprechend informiert werden.
Wie bereits in https://etiennerheindahlen.wordpress.com/2007/06/13/tornado-einsatz-uber-anti-g-8-camp-verstos-gegen-militarisches-luftrecht bemerkt, könnte auch das Ergebnis der Flugdaten-Auswertung noch die eine oder andere Überraschung bergen. Vorausgesetzt, die Abgeordneten fragen nach. Was wiederum voraussetzen würde, daß die Abgeordneten in Sachen militärischer Luftfahrt und Einsatzdokumentationen von Luftfahrzeugen der Luftwaffe sachkundig wären. Und noch weiter vorausgesetzt, daß sie nicht der CDU-/CSU-Fraktion angehörten.
Viele Voraussetzungen – aber insgesamt die Voraussetzung dafür, daß am Ende nicht nur die Piloten der „Tornados“ alleinverantwortlich als „bad guys“ auf der Piste bleiben. Obwohl zwar jeder zivile und militärische Luftfahrzeugführer immer die Letztverantwortung trägt, sieht es ja beim Militär im Detail etwas anders aus. Der Flugauftrag in Verbindung und auf Basis der luftrechtlichen Vorschriften ist ein den „Pilot in Command“ bindender Befehl – wenn im Flugauftrag aber direkt oder indirekt ein Verstoß gegen geltendes Luftrecht enthalten wäre, dürfte der Luftfahrzeugführer diesen Befehl nicht ausführen. Die von SpOn zitierten disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen die Piloten deuten aber darauf hin, dass der „Donnerhall“ der „Tornado“-Fotosession über Camp Reddelich wohl nur bei den Besatzungen einen konsequenten Nachhall haben wird.
Schnappschüsse vom Camp? „Tornado“-Fotosession soll aufgeklärt werden Juni 16, 2007
Posted by etiennerheindahlen in Bundesverteidigungsministerium, Bundeswehr, Demonstrationen, G 8, Grundgesetz, Heiligendamm, Innere Sicherheit, Jung, Luftrecht, Luftwaffe, Politik, Reddelich, Tiefflüge, Tornado, Tornados, Verfassung.1 comment so far
Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Nachbrenner eingeschaltet – und Bundesverteidigungsminister Jung will sich seinen Stuhl nicht ankokeln lassen. Der CDU-Minister hat jetzt – offenbar auf Druck des Koalitionspartners – intern eine detaillierte Untersuchung über die skandalösen Tiefflüge über dem Camp derAnti-G 8-Demonstranten in Reddelich angeordnet. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, zu SpOn: „Wir brauchen alle Koordinaten und auch die geschossenen Aufnahmen, um zu entscheiden, ob die Aufklärungsflüge wirklich korrekt waren.“ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,488857,00.html
Interessant: SPD-Mann Arnold hatte unmittelbar nach der offiziellen „Amtshilfe“-Bestätigung durch das BMVg den Tiefflieger-Einsatz der Luftwaffe über die Köpfe der Demonstranten noch in Schutz genommen: https://etiennerheindahlen.wordpress.com/2007/06/13/tornado-einsatz-uber-anti-g-8-camp-verstos-gegen-militarisches-luftrecht
Nach Informationen von SpOn habe Minister Jung eine Befragung der Piloten veranlasst, die am 5. Juni in etwa 150 Metern Höhe über das Camp in Reddelich gedonnert waren. Wie aus dem Ministerium verlautet sein soll, sei der Tiefflug nötig gewesen, da eine niedrige und geschlossene Wolkendecke an diesem Tag Aufnahmen aus grösserer Höhe verhindert habe.
Stellt sich heraus, dass die „Tornados“ tatsächlich morgendliche „Paparazzi“-Fotos von verschlafen und erschreckt aus ihren Zelten und Schlafsäcken blinzelnden Camp-Bewohnern geschossen haben, dann wird sich in jedem Fall die Frage nach der operativen Verantwortung für diese abstruse Fotosession stellen. War das von einigen tausend Anti-G 8-Demonstranten bewohnte Camp Reddelich ein befohlenes „Ziel“ im Rahmen des erteilten Flugauftrags? Oder handelte es sich dabei um ein sogenanntes „target of opportunity“ – also ein im näheren Bereich der festgelegten Flugstrecke liegendes „Gelegenheits-Zielobjekt“, über dem die für die Aufklärungsarbeit zuständigen Waffen-Systemoffiziere (im „Tornado“ der Offizier auf dem hinteren Sitz) für „Test-Fotos“ die Auslöser drückten – und zwar „nach eigenem Ermessen“?
Letztlich besteht die Gefahr, dass die Affäre unter Umständen politisch pragmatisch „bereinigt“ wird, indem den Besatzungen die Allein-Verantwortung zugeschoben wird und somit sowohl vorgesetzte Einsatz-Offiziere und deren Befehlshaber in Stäben und im Ministerium sich an den „Tornado“-Crews die Hände abputzen. Mögliche Folge: Disziplinarverfahren gegen die Besatzungen, eventuelles zeitlich befristetes Flugverbot und die Maßnahme würde von Jung als „striktes Durchgreifen in Fällen von leichtsinnigem, unverantwortlichem Handeln“ verkauft. Nebst pauschaler Entschuldigung des Ministers bei den Camp-Bewohnern für erlittene Lärmbelästigung und die psychologische Belastung.
Das aber wäre nur ein denkbares Szenario für den Fall, dass die entsprechenden Befehle bzw. Flugaufträge in keinem Wort und mit keiner Strecken-Koordinate für den Flugweg das „Camp Reddelich“ beinhalten. Fraglich ist, wem letztlich die Original-Flugaufträge zum Beweis vorgelegt werden: da derlei Einsatzdokumente grundsätzlich „Verschlusssachen“ sind, dürfte eine Veröffentlichung eher unwahrscheinlich sein. Gut möglich, dass sich der „Tornado“-Einsatz über dem Anti-G 8-Camp zum ersten „Stealth“-Einsatz in der Geschichte der Luftwaffe entwickelt. Der unter Fliegern bei aeronautischen Premieren obligate Klaps auf das Hinterteil der Luftfahrer gebührte in dem Fall nicht den Piloten – sondern dem Mann auf dem obersten Schleudersitz der Bundeswehr.
ARD-Tagesthemen: „Tornado“-Kommentar von Joachim Wagner Juni 13, 2007
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Es gibt sie noch: Journalisten, die sich nicht von wem auch immer einnebeln oder korrumpieren lassen. die Klartext reden und ihr Wächter-Amt ernst und wahr nehmen. Soeben sprach in den ARD-„Tagesthemen“ Jochaim Wagner (NDR) einen ebenso geharnischten wie intelligent analysierenden Kommentar. Zitat aus Wagners Fazit:“…Wehret den Anfängen – politisch wie rechtlich…“
http://www.tagesthemen.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6919674_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
Chapeau, Kollege Wagner. Auch wenn so manch anderem Journalisten der Lobbyisten-Champagner vor Schreck über diesen selten deutlichen Kommentar über den Dreiteiler gespritzt sein mag – umso besser. Denn wenn es an den eigenen Frack geht, werden wohl auch die Arrangiertesten unseres Berufsstandes (klingt altmodisch – beinhaltet aber höchst demokratische Werte) aufmerken – oder aufmucken.
Auf Joachim Wagner und seine klugen, mutigen Worte erhebe ich mein Glas Holunder-„Bionade“*…!
*Nee nee, mein Blog wird nun nicht beworben – diese Limo perlt einfach gut.
Aktualisierung: Dank „pn“’s Kommentar beim Spiegelfechter kann man sich den Kommentar ansehen und -hören, so man die gestrigen „Tagesthemen“ verpasst hat:
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/162/wenn-satire-wirklichkeit-wird#comment-2228
„Tornado“-Einsatz über Anti-G 8-Camp: Verstoß gegen militärisches Luftrecht? Juni 13, 2007
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Man darf gespannt sein, was da noch nachkommt. Zuerst der rechtlich äusserst grenzwertig scheinende Einsatz von gepanzerten „Fennek“-Spähwagen zur „technischen Amtshilfe“ der Polizeikräfte. (siehe https://etiennerheindahlen.wordpress.com/2007/06/06/bundeswehr-panzer-amtshilfe-oder-illegaler-einsatz-der-bw-im-inneren ) Und nun auch noch die Tiefflug-Mission einer „Tornado“-Rotte der Luftwaffe über dem Camp Reddelich der Anti-G 8-Demonstranten. Als hätten die Hüter der militärischen und der inneren Sicherheit mit dieser Aktion dem Treffen der Regierungschefs in Heiligendamm das Attribut „Gipfel“ streitig machen wollen – im Tiefflug.
Erstaunlich die schnelle und souverän neutrale Reaktion zweier „Mainstream“-Medien:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6919674_NAV_REF1,00.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,488177,00.html
Und natürlich hat auch der „Focus“ sehr schnell reagiert und unter http://www.focus.de/politik/deutschland/g8-gipfel/g8-gipfel_aid_63154.html sowohl Informationen publiziert als auch eine – durchaus lesenswerte – Leser-Diskussion eröffnet.
Selbstverständlich die offizielle Reaktion des Bundesverteidigungsministeriums auf die Anfrage von Hans-Christian Ströbele (MdB Grüne): der Einsatz sei im Rahmen der „technischen Amtshilfe“ von der Einsatzleitung „Kavala“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern angefordert worden. Und der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rainer Arnold sieht denn auch mit Verweis auf den entsprechenden (und schon im Fall der „Fennek“-Späheinsätze zitierten) § 35 Grundgesetz die Aufklärungsflüge der „Tornados“ im grünen Bereich. Allerdings scheinen sich die Sozialdemokraten in der Bewertung des Einsatzes nicht wirklich grün zu sein. Denn Sicherheitsexperte Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, wird in SpOn zitiert: die Flüge seien „rechtlich zulässig, aber politisch instinktlos“ gewesen. SpOn weiter: „Die Frage sei, „ob man nicht mit Polizeihubschraubern das Gleiche hätte tun können“ (Zitat Wiefelspütz).“ Auch Niels Annen (SPD-Aussenpolitiker) sieht die „Mission to Reddelich“ offenbar mit höchst gemischten Gefühlen: http://news.abacho.de/aktuelles/artikel_anzeigen/index.html?news_id=65003
Da hat der Polizeiexperte Wiefelspütz Recht. Aber es stellen sich noch mehr Sinnfragen.
Laut Anforderung „Kavala“ seien die Aufklärungflüge erforderlich gewesen, um „in verschiedenen Geländestreifen Veränderungen der Bodenbeschaffenheit und Manipulationen an wichtigen Straßenabschnitten durch einen Vergleich des Bildmaterials zu erkennen“. Befand sich das Camp Reddelich denn in der Nähe einer für Versorgungs- oder Verbindungsfahrten zum Konferenz-Zentrum Heiligendamm relevanten Strasse? Oder befand sich ein sicherheitsrelevanter Geländestreifen in unmittelbarer Nähe des Camps? Die Entfernung des Camps zum äußeren Rand des Sperrgebiets (einige Kilometer vom Sicherheitszaun und der Tagung entfernt) dürfte etliche hundert Meter betragen haben – wenn nicht mehr. Warum also der Tiefflug der „Tornado“-Aufklärer über das Camp?
Laut Auskunft des BMVg führten beide „Tornados“ ihre Mission – offenbar auftrags- und flugplangemäß – in der für militärische Strahlflugzeuge vorgeschriebenen Mindestflughöhe von 150 Metern (500 ft) durch. Nach von SpOn zitierten Augenzeugenberichten überflogen die Kampfflugzeuge das Camp so tief, „daß man die Nieten sehen konnte“. Im Camp Reddelich dürfte sich zum Überflugzeitpunkt eine Menschenansammlung von mindestens eintausend, vermutlich mehreren tausend Personen befunden haben. Gemäß „Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland“ (Mil-AIP ENR 1.1-6 vom 21.12.2006 ) http://www.mil-aip.de/pams/aip/enr/ET_ENR_1_1_en.pdf heisst es unter „Sicherheitsbestimmungen“ im Text: „Das Überfliegen von Zuschauern ist verboten.“ Weiter sind die Sicherheitsabstände definiert: „Beim Fliegen…bei Geschwindkeiten unter 300 kn (Anm.: = ca. 540 km/h) muß…(das Luftfahrzeug) jederzeit einen Abstand von 220m zur ersten Zuschauerreihe aufweisen“. Bei Geschwindkeiten über 300 Knoten erhöht sich der Sicherheitsabstand auf 550 Meter. Die Vorschrift aus der AIP-MIL bezieht sich zwar auf Flugvorführungen von Bundeswehr-Kampfjets bei Flug-Shows und Flugtagen – sie deutet aber die Mindest-Sicherheitsstandards für den Tiefflug in der Nähe von Personenansammlungen an. Auch wenn die Demonstranten sicher keine „Flugshow-Besucher“ sind, so muß in jedem Fall für sie die gleiche Sicherheit wie für Luftfahrt-Enthusiasten gelten. Und wenn die Augenzeugen-Berichte stimmen, dann war der Überflug über das Camp nach AIP-MIL bzw. dem militärischen Luftrecht schlicht illegal…und eine klare Befehlsveweigerung. Die militärischen Luftfahrtregeln gelten in Friedenszeiten als „stehende Befehle“. Es ist höchst fragwürdig, ob die Piloten einen Befehl ihres Einsatzoffiziers zum Überflug über das Camp hätten ausführen dürfen. Spannend dazu wären die aufgezeichneten Daten der Luftraumüberwachung seitens der während G 8 vor Heiligendamm kreuzenden Fregatte der Bundesmarine, die Luftraumdaten der eingesetzten AWACS-Maschine (sofern zu diesem Zeitpunkt bereits in Sachen G 8 eingesetzt) sowie die Flugschreiber der beiden „Tornados“ (aufgezeichnete GPS-Positionen sind nicht manipulierbar. Oder doch…?).
Zum Thema Polizei-Hubschrauber: die Polizei-Helikopter vom Typ „EC-135“ verfügen über TV-/FLIR-Kameras (FLIR=F.orward L.ooking I.nfraR.ed=Wärmebildkameras) mit Bildübertragungs-Systemen, mittels derer Wärmebildaufnahmen in real-time der Einsatzleitung übermittelt werden können. Zur Erinnerung: über derartige Hubschrauber verfügen z.B. Mecklenburg-Vorpommern (2 Maschinen, Stützpunkt Rostock-Laage !!) und Sachsen (2 Maschinen, Stützpunkt Dresden) – und noch eine Reihe weiterer Länderpolizeien. Wie schon im Fall der „Fenneks“ ist es mehr als fraglich, ob die „BAO Kavala“ nicht auf die vorhandenen Mittel und Kräfte der Bundespolizei, des Zoll und der Länderpolizeien hätte zurück greifen müssen.
Andererseits entsteht so der Eindruck, dass nach verschiedenen Zurückweisungen des Wunschs des Bundesinnenministeriums nach verstärkter Einbindung der Bundeswehr oder bestimmter Teil-Einheiten in klar definierte Aufgabenbereiche der Inneren Sicherheit hier schleichend ein Gewöhnungs-Effekt erzielt werden soll. Irgendwannwird man sich an Flecktarn und „Eisernes Kreuz“ (Hoheitsabzeichen der Bundeswehr) neben Blaulicht und Länderwappen so sehr gewöhnt haben, dass aus den politischen Lagern keine gravierenden Widerstände gegen diese dann vermutlich als „effizient und reibungslos“ funktionierende Kooperation wahrnehmbar ist. Außer natürlich von „den üblichen Verdächtigen“ – also den ganz Linken, den Bürgerrechtlern und den Renegaten (meint ganz sicher nicht die „militanten Autonomen“).
In diesem Zusammenhang hab ich einen sehr netten Spruch auf der Homepage der Landespolizei Sachsen entdeckt: „Wer die Höhen besitzt, beherrscht die Tiefen.“ Passt irgendwie zum Thema „Tiefflieger gegen politisch Andersdenkende“. Der Satz stammt übrigens von Carl von Clausewitz (1780 – 1831, deutscher General und Militärtheoretiker).
Aktualisierung 15.06.:
Auf dem Lawblog von RA Udo Vetter findet eine interessante Diskussion über die Rechtmässigkeit der „technischen Amtshilfe“ statt: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/06/13/links-einhundertfunf Sehr lesenwert…
Aktualisierung 16.06.:
Jung will’s wissen: „Tornado“-Fotosession wird intern untersucht https://etiennerheindahlen.wordpress.com/2007/06/16/schnappschusse-vom-camp-tornado-fotosession-soll-aufgeklart-werden/