„Tornado“-Fotosession: Gibt Ministerium illegale Flugbewegungen zu ? Juni 19, 2007
Posted by etiennerheindahlen in Abgeordnete, Berlin, Bundesverteidigungsministerium, Bundeswehr, Demonstrationen, G 8, Gesellschaft, Grundgesetz, Hauptstadt, Heiligendamm, Innere Sicherheit, Journalismus, Jung, Luftrecht, Luftwaffe, Medien, Politik, Reddelich, Tiefflüge, Tornado, Tornados, Web 2.0.2 comments
Es ähnelt immer mehr einer erzwungenen Landung auf der Rollbahn der Tatsachen: mindestens einer der beiden Luftwaffe-„Tornados“, die im Rahmen einer umstrittenen Aufklärungs-Mission vor dem G 8-Gipfel das Camp der Demonstranten in Reddelich überflogen, hat die in Friedenszeiten gültige Mindestflughöhe von 150 Metern unterschritten. Zumindest will das SpOn http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,489492,00.html erfahren haben.
Die Auswertung der Flugschreiber habe ergeben, daß die Besatzungen sogar eine akustische Warnung ignoriert hätten. Während das Ministerium dem „Spiegel“ gegenüber diese Details nicht kommentieren wollte, sollen die Bundestagsabgeordneten morgen entsprechend informiert werden.
Wie bereits in https://etiennerheindahlen.wordpress.com/2007/06/13/tornado-einsatz-uber-anti-g-8-camp-verstos-gegen-militarisches-luftrecht bemerkt, könnte auch das Ergebnis der Flugdaten-Auswertung noch die eine oder andere Überraschung bergen. Vorausgesetzt, die Abgeordneten fragen nach. Was wiederum voraussetzen würde, daß die Abgeordneten in Sachen militärischer Luftfahrt und Einsatzdokumentationen von Luftfahrzeugen der Luftwaffe sachkundig wären. Und noch weiter vorausgesetzt, daß sie nicht der CDU-/CSU-Fraktion angehörten.
Viele Voraussetzungen – aber insgesamt die Voraussetzung dafür, daß am Ende nicht nur die Piloten der „Tornados“ alleinverantwortlich als „bad guys“ auf der Piste bleiben. Obwohl zwar jeder zivile und militärische Luftfahrzeugführer immer die Letztverantwortung trägt, sieht es ja beim Militär im Detail etwas anders aus. Der Flugauftrag in Verbindung und auf Basis der luftrechtlichen Vorschriften ist ein den „Pilot in Command“ bindender Befehl – wenn im Flugauftrag aber direkt oder indirekt ein Verstoß gegen geltendes Luftrecht enthalten wäre, dürfte der Luftfahrzeugführer diesen Befehl nicht ausführen. Die von SpOn zitierten disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen die Piloten deuten aber darauf hin, dass der „Donnerhall“ der „Tornado“-Fotosession über Camp Reddelich wohl nur bei den Besatzungen einen konsequenten Nachhall haben wird.
Schnappschüsse vom Camp? „Tornado“-Fotosession soll aufgeklärt werden Juni 16, 2007
Posted by etiennerheindahlen in Bundesverteidigungsministerium, Bundeswehr, Demonstrationen, G 8, Grundgesetz, Heiligendamm, Innere Sicherheit, Jung, Luftrecht, Luftwaffe, Politik, Reddelich, Tiefflüge, Tornado, Tornados, Verfassung.1 comment so far
Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Nachbrenner eingeschaltet – und Bundesverteidigungsminister Jung will sich seinen Stuhl nicht ankokeln lassen. Der CDU-Minister hat jetzt – offenbar auf Druck des Koalitionspartners – intern eine detaillierte Untersuchung über die skandalösen Tiefflüge über dem Camp derAnti-G 8-Demonstranten in Reddelich angeordnet. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, zu SpOn: „Wir brauchen alle Koordinaten und auch die geschossenen Aufnahmen, um zu entscheiden, ob die Aufklärungsflüge wirklich korrekt waren.“ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,488857,00.html
Interessant: SPD-Mann Arnold hatte unmittelbar nach der offiziellen „Amtshilfe“-Bestätigung durch das BMVg den Tiefflieger-Einsatz der Luftwaffe über die Köpfe der Demonstranten noch in Schutz genommen: https://etiennerheindahlen.wordpress.com/2007/06/13/tornado-einsatz-uber-anti-g-8-camp-verstos-gegen-militarisches-luftrecht
Nach Informationen von SpOn habe Minister Jung eine Befragung der Piloten veranlasst, die am 5. Juni in etwa 150 Metern Höhe über das Camp in Reddelich gedonnert waren. Wie aus dem Ministerium verlautet sein soll, sei der Tiefflug nötig gewesen, da eine niedrige und geschlossene Wolkendecke an diesem Tag Aufnahmen aus grösserer Höhe verhindert habe.
Stellt sich heraus, dass die „Tornados“ tatsächlich morgendliche „Paparazzi“-Fotos von verschlafen und erschreckt aus ihren Zelten und Schlafsäcken blinzelnden Camp-Bewohnern geschossen haben, dann wird sich in jedem Fall die Frage nach der operativen Verantwortung für diese abstruse Fotosession stellen. War das von einigen tausend Anti-G 8-Demonstranten bewohnte Camp Reddelich ein befohlenes „Ziel“ im Rahmen des erteilten Flugauftrags? Oder handelte es sich dabei um ein sogenanntes „target of opportunity“ – also ein im näheren Bereich der festgelegten Flugstrecke liegendes „Gelegenheits-Zielobjekt“, über dem die für die Aufklärungsarbeit zuständigen Waffen-Systemoffiziere (im „Tornado“ der Offizier auf dem hinteren Sitz) für „Test-Fotos“ die Auslöser drückten – und zwar „nach eigenem Ermessen“?
Letztlich besteht die Gefahr, dass die Affäre unter Umständen politisch pragmatisch „bereinigt“ wird, indem den Besatzungen die Allein-Verantwortung zugeschoben wird und somit sowohl vorgesetzte Einsatz-Offiziere und deren Befehlshaber in Stäben und im Ministerium sich an den „Tornado“-Crews die Hände abputzen. Mögliche Folge: Disziplinarverfahren gegen die Besatzungen, eventuelles zeitlich befristetes Flugverbot und die Maßnahme würde von Jung als „striktes Durchgreifen in Fällen von leichtsinnigem, unverantwortlichem Handeln“ verkauft. Nebst pauschaler Entschuldigung des Ministers bei den Camp-Bewohnern für erlittene Lärmbelästigung und die psychologische Belastung.
Das aber wäre nur ein denkbares Szenario für den Fall, dass die entsprechenden Befehle bzw. Flugaufträge in keinem Wort und mit keiner Strecken-Koordinate für den Flugweg das „Camp Reddelich“ beinhalten. Fraglich ist, wem letztlich die Original-Flugaufträge zum Beweis vorgelegt werden: da derlei Einsatzdokumente grundsätzlich „Verschlusssachen“ sind, dürfte eine Veröffentlichung eher unwahrscheinlich sein. Gut möglich, dass sich der „Tornado“-Einsatz über dem Anti-G 8-Camp zum ersten „Stealth“-Einsatz in der Geschichte der Luftwaffe entwickelt. Der unter Fliegern bei aeronautischen Premieren obligate Klaps auf das Hinterteil der Luftfahrer gebührte in dem Fall nicht den Piloten – sondern dem Mann auf dem obersten Schleudersitz der Bundeswehr.
„Tornado“-Einsatz über Anti-G 8-Camp: Verstoß gegen militärisches Luftrecht? Juni 13, 2007
Posted by etiennerheindahlen in Abgeordnete, ARD, Bundesverteidigungsministerium, Bundeswehr, Demonstrationen, Fernsehen, G 8, Grundgesetz, Heiligendamm, Journalismus, Luftrecht, Luftwaffe, Politik, Politk, Reddelich, Rostock, Tiefflüge, Tornado, Tornados, Verfassung.5 comments
Man darf gespannt sein, was da noch nachkommt. Zuerst der rechtlich äusserst grenzwertig scheinende Einsatz von gepanzerten „Fennek“-Spähwagen zur „technischen Amtshilfe“ der Polizeikräfte. (siehe https://etiennerheindahlen.wordpress.com/2007/06/06/bundeswehr-panzer-amtshilfe-oder-illegaler-einsatz-der-bw-im-inneren ) Und nun auch noch die Tiefflug-Mission einer „Tornado“-Rotte der Luftwaffe über dem Camp Reddelich der Anti-G 8-Demonstranten. Als hätten die Hüter der militärischen und der inneren Sicherheit mit dieser Aktion dem Treffen der Regierungschefs in Heiligendamm das Attribut „Gipfel“ streitig machen wollen – im Tiefflug.
Erstaunlich die schnelle und souverän neutrale Reaktion zweier „Mainstream“-Medien:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6919674_NAV_REF1,00.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,488177,00.html
Und natürlich hat auch der „Focus“ sehr schnell reagiert und unter http://www.focus.de/politik/deutschland/g8-gipfel/g8-gipfel_aid_63154.html sowohl Informationen publiziert als auch eine – durchaus lesenswerte – Leser-Diskussion eröffnet.
Selbstverständlich die offizielle Reaktion des Bundesverteidigungsministeriums auf die Anfrage von Hans-Christian Ströbele (MdB Grüne): der Einsatz sei im Rahmen der „technischen Amtshilfe“ von der Einsatzleitung „Kavala“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern angefordert worden. Und der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rainer Arnold sieht denn auch mit Verweis auf den entsprechenden (und schon im Fall der „Fennek“-Späheinsätze zitierten) § 35 Grundgesetz die Aufklärungsflüge der „Tornados“ im grünen Bereich. Allerdings scheinen sich die Sozialdemokraten in der Bewertung des Einsatzes nicht wirklich grün zu sein. Denn Sicherheitsexperte Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, wird in SpOn zitiert: die Flüge seien „rechtlich zulässig, aber politisch instinktlos“ gewesen. SpOn weiter: „Die Frage sei, „ob man nicht mit Polizeihubschraubern das Gleiche hätte tun können“ (Zitat Wiefelspütz).“ Auch Niels Annen (SPD-Aussenpolitiker) sieht die „Mission to Reddelich“ offenbar mit höchst gemischten Gefühlen: http://news.abacho.de/aktuelles/artikel_anzeigen/index.html?news_id=65003
Da hat der Polizeiexperte Wiefelspütz Recht. Aber es stellen sich noch mehr Sinnfragen.
Laut Anforderung „Kavala“ seien die Aufklärungflüge erforderlich gewesen, um „in verschiedenen Geländestreifen Veränderungen der Bodenbeschaffenheit und Manipulationen an wichtigen Straßenabschnitten durch einen Vergleich des Bildmaterials zu erkennen“. Befand sich das Camp Reddelich denn in der Nähe einer für Versorgungs- oder Verbindungsfahrten zum Konferenz-Zentrum Heiligendamm relevanten Strasse? Oder befand sich ein sicherheitsrelevanter Geländestreifen in unmittelbarer Nähe des Camps? Die Entfernung des Camps zum äußeren Rand des Sperrgebiets (einige Kilometer vom Sicherheitszaun und der Tagung entfernt) dürfte etliche hundert Meter betragen haben – wenn nicht mehr. Warum also der Tiefflug der „Tornado“-Aufklärer über das Camp?
Laut Auskunft des BMVg führten beide „Tornados“ ihre Mission – offenbar auftrags- und flugplangemäß – in der für militärische Strahlflugzeuge vorgeschriebenen Mindestflughöhe von 150 Metern (500 ft) durch. Nach von SpOn zitierten Augenzeugenberichten überflogen die Kampfflugzeuge das Camp so tief, „daß man die Nieten sehen konnte“. Im Camp Reddelich dürfte sich zum Überflugzeitpunkt eine Menschenansammlung von mindestens eintausend, vermutlich mehreren tausend Personen befunden haben. Gemäß „Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland“ (Mil-AIP ENR 1.1-6 vom 21.12.2006 ) http://www.mil-aip.de/pams/aip/enr/ET_ENR_1_1_en.pdf heisst es unter „Sicherheitsbestimmungen“ im Text: „Das Überfliegen von Zuschauern ist verboten.“ Weiter sind die Sicherheitsabstände definiert: „Beim Fliegen…bei Geschwindkeiten unter 300 kn (Anm.: = ca. 540 km/h) muß…(das Luftfahrzeug) jederzeit einen Abstand von 220m zur ersten Zuschauerreihe aufweisen“. Bei Geschwindkeiten über 300 Knoten erhöht sich der Sicherheitsabstand auf 550 Meter. Die Vorschrift aus der AIP-MIL bezieht sich zwar auf Flugvorführungen von Bundeswehr-Kampfjets bei Flug-Shows und Flugtagen – sie deutet aber die Mindest-Sicherheitsstandards für den Tiefflug in der Nähe von Personenansammlungen an. Auch wenn die Demonstranten sicher keine „Flugshow-Besucher“ sind, so muß in jedem Fall für sie die gleiche Sicherheit wie für Luftfahrt-Enthusiasten gelten. Und wenn die Augenzeugen-Berichte stimmen, dann war der Überflug über das Camp nach AIP-MIL bzw. dem militärischen Luftrecht schlicht illegal…und eine klare Befehlsveweigerung. Die militärischen Luftfahrtregeln gelten in Friedenszeiten als „stehende Befehle“. Es ist höchst fragwürdig, ob die Piloten einen Befehl ihres Einsatzoffiziers zum Überflug über das Camp hätten ausführen dürfen. Spannend dazu wären die aufgezeichneten Daten der Luftraumüberwachung seitens der während G 8 vor Heiligendamm kreuzenden Fregatte der Bundesmarine, die Luftraumdaten der eingesetzten AWACS-Maschine (sofern zu diesem Zeitpunkt bereits in Sachen G 8 eingesetzt) sowie die Flugschreiber der beiden „Tornados“ (aufgezeichnete GPS-Positionen sind nicht manipulierbar. Oder doch…?).
Zum Thema Polizei-Hubschrauber: die Polizei-Helikopter vom Typ „EC-135“ verfügen über TV-/FLIR-Kameras (FLIR=F.orward L.ooking I.nfraR.ed=Wärmebildkameras) mit Bildübertragungs-Systemen, mittels derer Wärmebildaufnahmen in real-time der Einsatzleitung übermittelt werden können. Zur Erinnerung: über derartige Hubschrauber verfügen z.B. Mecklenburg-Vorpommern (2 Maschinen, Stützpunkt Rostock-Laage !!) und Sachsen (2 Maschinen, Stützpunkt Dresden) – und noch eine Reihe weiterer Länderpolizeien. Wie schon im Fall der „Fenneks“ ist es mehr als fraglich, ob die „BAO Kavala“ nicht auf die vorhandenen Mittel und Kräfte der Bundespolizei, des Zoll und der Länderpolizeien hätte zurück greifen müssen.
Andererseits entsteht so der Eindruck, dass nach verschiedenen Zurückweisungen des Wunschs des Bundesinnenministeriums nach verstärkter Einbindung der Bundeswehr oder bestimmter Teil-Einheiten in klar definierte Aufgabenbereiche der Inneren Sicherheit hier schleichend ein Gewöhnungs-Effekt erzielt werden soll. Irgendwannwird man sich an Flecktarn und „Eisernes Kreuz“ (Hoheitsabzeichen der Bundeswehr) neben Blaulicht und Länderwappen so sehr gewöhnt haben, dass aus den politischen Lagern keine gravierenden Widerstände gegen diese dann vermutlich als „effizient und reibungslos“ funktionierende Kooperation wahrnehmbar ist. Außer natürlich von „den üblichen Verdächtigen“ – also den ganz Linken, den Bürgerrechtlern und den Renegaten (meint ganz sicher nicht die „militanten Autonomen“).
In diesem Zusammenhang hab ich einen sehr netten Spruch auf der Homepage der Landespolizei Sachsen entdeckt: „Wer die Höhen besitzt, beherrscht die Tiefen.“ Passt irgendwie zum Thema „Tiefflieger gegen politisch Andersdenkende“. Der Satz stammt übrigens von Carl von Clausewitz (1780 – 1831, deutscher General und Militärtheoretiker).
Aktualisierung 15.06.:
Auf dem Lawblog von RA Udo Vetter findet eine interessante Diskussion über die Rechtmässigkeit der „technischen Amtshilfe“ statt: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/06/13/links-einhundertfunf Sehr lesenwert…
Aktualisierung 16.06.:
Jung will’s wissen: „Tornado“-Fotosession wird intern untersucht https://etiennerheindahlen.wordpress.com/2007/06/16/schnappschusse-vom-camp-tornado-fotosession-soll-aufgeklart-werden/